Tod des Schuldners vor Aufhebung

  • Hallo,

    ich habe folgenden kniffligen Fall vorliegen.

    Aufhebung des Verfahrens und Bestellung Treuhänder: 11.12.2018
    Tod der Schuldnerin: 25.11.2018
    Mitteilung des Ehegatte, dass Schuldnerin verstorben: 17.12.2018

    Lt. Angaben des Ehegatten besteht eine Risikolebensversicherung.

    Kann ich nun noch in ein Nachlassinsolvenzverfahren überleiten?

  • Auch aus meiner Sicht gibt es jetzt keine Überleitung in die Nachlassinsolvenz mehr. Lediglich die Anordnung der Nachtragsverteilung ist zu prüfen.

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