Die Betreute liegt nach einem Verkehrsunfall im Koma (Alkoholfahrt des Ehemannes).
Der ältere Sohn (damals noch Student) wird Betreuer.
Nach 2 Jahren stellt sich heraus, dass die Versicherung über 300.000,00 € an ihn gezahlt hat.
Berichtet hat er darüber nicht, das Geld wurde auf sein Konto gezahlt. Mit dem Geld hat er zum Lebensunterhalt des jüngeren Bruders und des arbeitslosen Vaters beigesteuert (60.000,00 €).
Sohn wird als Betreuer entlassen (Ermittlungsverfahren wurde eingestellt).
Vom neuen Berufsbetreuer (Rechtsanwalt) möchte ich eine Aufstellung der bereicherungsrechtlichen Ansprüche mit entsprechenden Schuldanerkenntniserklärungen der Angehörigen.
Betreuer argumentiert, dass er das nicht muss, da diese Ansprüche nicht beitreibbar sind (Ehemann hat Schulden, Söhne sind nicht leistungsfähig).
Ich argumentiere, dass die Ansprüche längerfristig gestundet werden können, aber gesichert werden müssen, bevor Verjährung eintritt.
Betreuer meint, die Ansprüche würden nur erbrechtliche Wirkung entfalten, eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Betroffenen wäre damit nicht zu erreichen.
Was meint Ihr ?