Auskunft JC öffent. ZU

  • Hi und ein frohes neues Jahr.

    Ich muss die Bewilligung der öffentl. Zustellung prüfen. Wir schreiben dazu immer unser JC an, ob denen eine Anschrift bekannt ist. Bisher gab es nie Probleme. Nun teilt das JC mit, dass aus Datenschutzgründen keine Mitteilung mehr erfolgt,es sei denn wir teilen eine Rechtsgrundlage mit. Hat jemand was im Petto wir haben schon gesucht.

    M f G

    wulfgerd

  • Das JC ist nicht verpflichtet, Auskünfte über Wohnanschriften von Bürgern zu erteilen und darf es eigentlich auch nicht. Wenn die euch bisher die Auskünfte erteilt haben, war das deren Hilfsbereitschaft und guter Wille. Korrekt war es aber sicher auch in der Vergangenheit nicht.

  • Kostet aber was und das wollten sich die Kollegen sparen. :teufel:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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