Hallo,
ich habe nun zum ersten Mal einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren.
Antragssteller ist das Land, bzw. die Unterhaltsvorschusskasse. Beantragt wird 100% des Mindestunterhalts nach Stufe 2 ab 01.12.2018 und ab dem 01.11.2021 100% nach Stufe 3. Es wird versichert, dass der Unterhaltsvorschuss voraussichtlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt wird. Über das 12. Lebensjahr hinaus wird der Vorschuss ja nur gewährt, sofern keine Leistungen nach SGB XII bezogen werden.
Jetzt frage ich mich, ob ich den Titel deswegen zeitlich begrenzen, oder eine entsprechende Bedingung aufnehmen muss. Des weiteren ist der Antrag hier am 18.12.18 eingegangen. Laufender Unterhalt könnte daher ja erst ab dem 01.01.19 verlangt werden, oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für eure Hilfe!