Hallo ihr Lieben
Ich hab da ein kleines Denkproblem bei einem mir vorliegenden Sachverhalt. Da ich die Abteilung erst übernommen habe und Kindergeldsachen vorher nie gesehen habe, bin ich gerade etwas verwirrt. In der Vielzahl der Themen vorher, konnte ich leider nichts ähnliches entdecken.
Kurz zum Sachverhalt:
Die KM beantragt sich selbst an Kindergeldberechtigte feststellen zu lassen (zwei mdj Kinder). Die Familienkasse hat aufgrund von internen Streitigkeiten der Eltern das Kindergeld eingefroren. Die Eltern hatten abgesprochen, dass die KM das Kindergeld bekommt und die Hälfte an den KV auszahlt, da die Kinder im Wechselmodell leben. Jetzt behautet er natürlich, er würde das Geld nicht bekommen und sie sagt, er unterstütze sie nicht bei Klassenfahrten und ähnlichen Sonderausgaben, hätte ihm das aber immer bar ausgezahlt. Meine Vorgängerin hat die KM antragsgemäß als Kindergeldberechtigte festgestellt und beiden Parteien mitgeteilt, dass interne Streitigkeiten nicht Sache im UK-Verfahren sein können. Etwaige Ansprüche wären im Klageverfahren o.ä. einzuholen.
Nun legt der KV Beschwerde ein und begründet diese damit, dass ihm wenigstens die Hälfte des Kindergeldes zustehen würde. Weiterhin macht seine Anwältin geltend, dass es sich hier um zwei Kinder handele und man die Kindergelde doch einfach auf dem Wege aufteilen könnte. Die Beschwerde ist verbunden mit einem Antrag auf VKH und mit dem feinen Zusatz, dass die Beschwerde von der Bewilligung der BKH abhängig gemacht wird.
Nun stellt sich mir die Frage... Kann man das Kindergeld per Beschluss so aufteilen? Kann ich dafür ruhig einen Abhilfebeschluss machen? Hat die Beschwerde Aussicht auf Erfolg (wg, VKH-Bewilligung?). Ansich würde ich sagen, es wäre der einfachste Weg... Nur steht eben schon ein Beschluss im Raum... Die KM äußert sich natürlich nicht zu dem Vorschlag des KV.
Danke schonmal im Voraus