Guten Morgen!
Ich habe hier folgendes Problem, zu dem - soweit ersichtlich - keine Lösung in der Rechtsprechung zu finden ist:
Verfahren nach § 1640 BGB wegen Erbschaft. Kindesmutter wirkt nicht mit. Zwangsgeld wird angedroht, festgesetzt und vollständig eingezahlt; ebenso ein zweites, höheres Zwangsgeld. Die Mutter wirkt nicht mit.
Mittlerweile habe ich ein drittes Zwangsgeld festgesetzt; dieses aber zahlt die Mutter nicht ein und wirkt nach wie vor nicht mit. Es müßte jetzt vollstreckt werden. Problem: Vor einigen Tagen ist das Kind volljährig geworden. Da das Verfahren ja nur den Kindesinteressen dient, ist mein Gedanke, daß das Kind auf die Verzeichnung des Vermögens bzw. Abgabe der Erklärung verzichten kann...
Wie sind eure Meinungen?