Hi. Hallo in die tolle Runde. Bin neu hier.
Habe gleich eine Frage:
Ein ZV-Gläubiger kann m.E. beim Vollstreckungsgericht einen klarstellenden Beschluss bzgl. eines ergangenen Pfändungsbeschlusses dahingehend erwirken dass sich der pfändungsfreie Betrag um einen bereits in der Lohnpfändungstabelle enthaltenen Posten verringert.