Hallo zusammen,
mir ist die Frage total peinlich, aber ich werde sie wohl doch stellen müssen, weil ich auch nach ewigem Lesen nicht weitergekommen bin.
Der Erblasser hinterlässt ca. 10.000,00 € Vermögen. Außerdem hat er knapp 7.000,00 € Verbindlichkeiten. Die Bestattungskosten betragen knapp 4.000,00 €.
Es wurde ein Erbschein erteilt, der A und B als Erben zu je 1/2 ausweisen.
B hat jetzt die Anfechtung der Annahme und die Ausschlagung der Erbschaft erklärt und die Einziehung des Erbscheins beantragt. Als Begründung trägt er vor, dass der Nachlass überschuldet ist und er dies aufgrund falschen Informationen nicht wusste.
Wie verhalten sich die Bestattungskosten bei der Bewertung der Überschuldung? Bei einer Wertfestsetzung wären Bestattungskosten ja nicht in Abzug zu bringen. Wenn man die Bestattungskosten bei der Bewertung außer Betracht lassen würde, wäre der Nachlass ja nicht überschuldet..