Hallo,
einen Beschluss, mit dem die Zwangsversteigerung angeordnet wurde, versuche ich zuzustellen. Die Schuldnerin wohnt in Rumänien. Aus einem anderen Verfahren weiß ich, dass sie über 10 Jahre hier bei uns gewohnt hat und fließend deutsch spricht. Aufgrund Ihres rumänisch klingenden Namens weiß ich aber nicht, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Nach Art 14 EuZVO haben wir die Zustellung dieses Beschlusses in Rumänien schon mehrfach mit internationalem Einschreiben gegen Rückschein versucht. Alle drei Briefe kamen mit dem Vermerk "Non reclame" zurück. Haben wir damit eine wirksame Zustellung ? Einerseits nein, da sie die Post nicht erhalten hat. Andererseits doch, da die gesetzliche Form eingehalten wurde. Was meint Ihr ?
Falls nein, muss ich wohl eine förmliche Zustellung nach Art 2 ff EuZVO mit Übersetzung durchführen ?