Guten Morgen
ich bin Berufsanfängerin und habe eine allgemeine Frage zu eurem Vorgehen im VKH-Überprüfungsverfahren:
Wie geht ihr vor, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ast./Ag. noch im laufenden Verfahren ändern?
Ich habe den einen Fall, in dem vor drei Monaten VKH bewilligt wurde, die Ast'in jetzt aber wieder arbeitet und ein so hohes Einkommen hat, dass sich bei dieser Berechnung eine Rate in Höhe von 1.830 € ergeben würde. Unter diesen Voraussetzungen wäre VKH vor drei Monaten nicht bewilligt worden.. ich kann den Beschluss ja aber nicht aufheben. Ratenzahlungsanordnung von 1.800 € scheint mir übertrieben und da ich nicht weiß wie hoch die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren ausfallen werden (ist eine Scheidung), tu ich mich mit der Anordnung einer Einmalzahlung schwer.
Dann habe ich einen anderen Fall in dem das Verfahren läuft bzw. wegen außergerichtlichen Einigungsversuchen pausiert wurde - da wurden bisher keine Gerichtskosten erhoben und es ist auch fraglich, ob das passieren wird und die Anwältin hat noch keine Vergütung beantragt. Die Ast. hat jetzt allerdings 20.000 € geerbt und ich weiß ja aber wieder nicht wie hoch die Einmalzahlung ausfallen müsste bzw. ob die überhaupt notwendig ist.
Danke im Voraus