Rangproblem Abt. II

  • Hallo liebe Kollegen,

    in Abt. II Nr. 4 ist bereits ein Leitungsrecht eingetragen. Bewilligt und beantragt ist die Eintragung der Erweiterung von Nr. 4 dahingehend, dass nun auch ein Schachtrecht bestehen soll. Außerdem wird bewilligt und beantragt, eine weitere Dienstbarkeit zugunsten eines anderen Berechtigten an nächst offener Rangstelle einzutragen.

    Antrag auf Erweiterung und die neue Dienstbarkeit sind zeitgleich eingegangen. Das Recht Nr. 4 kann ja rangmäßig nicht 2 Teile haben.
    Wie ist dann der Rang - insbesondere auch zu der neu einzutragenden Dienstbarkeit?

    Danke euch.

  • Wie hier ausgeführt,
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post947950
    geht es bei § 877 BGB nur um die sogenannten „kleinen“ Inhaltsänderungen. Nach der dort zitierten Ansicht des BayObLG kann die Erweiterung der Befugnisse aus einer Dienstbarkeit um eine andersartige Befugnis nicht im Wege der Inhaltsänderung, sondern nur durch Neubegründung einer zweiten Dienstbarkeit erfolgen.
    s. a. 45 hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post986565

    Mithin sind -nach Rücksprache mit dem Notar- die beiden Dienstbarkeiten mit unter sich gleichem Rang einzutragen

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

    Einmal editiert, zuletzt von Prinz (8. Januar 2019 um 17:46) aus folgendem Grund: zweiten Link korrigiert

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