Hallo,
zu entscheiden ist über Eintragungsanträge auf Grundstücksübertragung in Deutschland auf minderjährige Kinder, die zwei Staatsangehörigkeiten besitzen und mit ihren Eltern im Ausland leben.
Zu klären ist, welche Vorschriften in vertretungsrechtlicher Hinsicht bzw. familienrechtlicher Hinsicht zu beachten sind.
Denkbar wäre die Einholung eines Rechtsgutachtens. Gibt es Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise?