Hallo liebe Kollegen.
Ich habe folgenden Fall:
In einem Betreuungsverfahren ist die Tochter der Betreuten die Betreuerin. Ihre zwei Brüder (A und B haben einen Antrag auf Beteiligung am Verfahren gestellt.
Der Richter hat den Bruder A übersehen und die Anordnung der Betreuung ihm nicht bekannt gegeben; dem Bruder B ging der Beschluss nur formlos zu.
Die Betreuerin möchte das Haus der Betreuten verkaufen; Notarvertrag wurde bereits geschlossen. Ich musste einen Verfahrenspfleger bestellt und habe zwar Bruder B formgemäß beteiligt, jedoch nicht Bruder A.
Nach entsprechendem Hinweis meinerseits, hat der Richter nun die Anordnung der Betreuung nachträglich Bruder A und B zugestellt.
Wie löse ich nun meinen formellen Fehler? Das Rubrum hinsichtlich der Verfahrenspflegerbestellung per Beschluss an alle Beteiligte dahingehend berichtigen, dass auch Bruder A Verfahrensbeteiligter ist und diesem den Verfahrenspflegerbestellungsbeschluss zustellen?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.