Hallo,
einem minderjährigen Kind (deutsche und englische Staatsangehörigkeit), das zusammen mit seinen Eltern seinen Wohnsitz in Großbritanien hat, soll von hier lebender Tante ein Grundstück in X-Stadt, Deutschland, übertragen werden.
Die Frage ist, nach welchem Recht die Angelegenheit zu bearbeiten ist (Kindschaftssache nach §§ 151, 152 Abs. 3 FamFG mit Anwendung deutschen Rechts für die Fragen der Vertretung des Kindes und evtl. Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung?).