Moin,
ich habe da mal zwei Fragen:
1. Wer macht diese Mitteilung, bzw. wer verfügt diese?
2. Würdet Ihr eine solche veranlassen, wenn der Notar den Wert 0 nimmt wegen Überschuldung(Ausschlagung) obwohl keine Kostenrechnung in der Ausschlagungsakte gefertigt wird- also strenggenommen kein abweichender Wert einem Kostenansatz zu Grunde gelegt wird? (Ich würde es tun, da es dem Sinn der Vorschrift entspräche)
Danke schon einmal
Gruß