Hallo zusammen,
kann ich eine Wohnungseigentümergemeinschaft als solche,
ohne Angabe des sonst erforderlichen Gemeinschaftsverhältnisses gemäß § 47 GBO,
auch als Eigentümerin eines durch sie erworbenen Teileigentums in das Grundbuch
eintragen. Der Erwerbsvorgang entspricht der BGH-Entscheidung vom 18.03.2016
(V ZR 75/15).