Hallo zusammen,
die alleinsorgeberechtigte Kindesmutter hat die Erbschaft für das in Thailand wohnhafte minderjährige deutsche Enkelkind meines Erblassers ausgeschlagen. Nach deutschem Recht wäre eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich. Es dürfte für diese Frage jedoch m.E. thailändisches Recht anzuwenden sein, da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat. Und da komme ich jetzt nicht weiter. Hab diesbezüglich nichts gefunden. Hat jemand ein Idee? Ist die Genehmigung nach thailändischem Recht erforderlich und wenn ja, durch welche Behörde?