Ich erwarte ein Nachlassverfahren. Der Verstorbene hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hier. Die Ehefrau wird einen Erbschein beantragen. Ein Bruder lebt in Spanien und möchte dort bei einem Notar die Ausschlagung erklären. Gibt es Bedenken gegen die Wirksamkeit? Wer muss die Übersetzung veranlassen?
Vielen Dank für die Antworten.