Hallo in die Runde, es gibt zwar seit einigen Wochen die Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (Gesellschafterlistenverordnung - GesLV), diese scheint bei den Notariaten jedoch noch nicht vollständig angekommen zu sein. So hatte ich gerade wieder eine Liste ohne Veränderungsspalte nach § 2 GesLV auf dem Tisch. Der Notar hat (wie vor der GesLV auch) in seiner notwendigen Bescheinigung auf die Geschäftsanteilsabtretung hingewiesen. Damit ist ja eigentlich der Inhalt der Veränderungsspalte (nur an anderer Stelle) ersichtlich. Ich habe daher die Liste in den Registerordner aufgenommen. Ich frage mich jedoch, ob ich dieses Versäumnis nach GesLV nicht beanstanden müsste. Wie handhabt ihr das?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!