Ich bin mir nicht sicher hinsichtlich der Auslegung einer Vollmacht, die dem Notar erteilt wurde.
Folgende Anträge liegen mir vor:
- Antrag: Teilungserklärung, die umfassend durch eine Nachtragsurkunde geändert wurde. U.a. wurden in dem Nachtrag die Miteigentumsanteile geändert, SNRe (KFZ-Stellplätze) begründet und den Wohnungen zugewiesen. In der ersten Teilungserklärung war ein ziffernmäßig großer MEA mit dem SE an einem kleinen Raum verbunden. Diesem SE war ein SNR an einer Grundstücksfläche zugeordnet mit der Berechtigung an dieser Grundstücksfläche ein Gebäude zu erstellen und in SE aufzuteilen. In dem Nachtrag wurde dieses SNR aufgehoben, weil sich herausgestellt hat, dass eine Bebauung nicht erfolgen kann. Der MEA dieses Sondereigentums wurde verkleinert und die anderen MEA wurden vergrößert. Die Teilungserklärung und der Nachtrag liegen zusammen zur Eintragung vor.
- Antrag: Mehrere Kaufverträge über die Wohnungseigentumseinheiten, die vor der Erstellung des Nachtrags beurkundet wurden. Dort sind also die „kleineren“ Miteigentumsanteile verkauft und die zugewiesenen SNRe nicht aufgeführt.
Die Teilungserklärung nebst Nachtragsurkunde liegt vollzugsreif vor.
In den Kaufverträgen wurde der Notar bevollmächtigt alle Erklärungen einschließlich Auflassungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die zur Durchführung, dem Vollzug und zur inhaltlichen Klarstellung und Ergänzung der heutigen Urkunde und etwaiger Folgeurkunde erforderlich oder zweckdienlich sind.
Der Notar legt jetzt zu den Kaufvertragsurkunden jeweils Eigenurkunden vor, in denen er erklärt, dass sich das SE jetzt so beschreibt wie es in dem Nachtrag gebildet wurde. Er gibt die Beschreibung nebst dem zugewiesenen SNR wieder und bewilligt die Auflassungsvormerkung an diesem SE.
Ich habe Bedenken, ob diese Erklärung durch die Vollmacht gedeckt ist, da sich der Vertragsgegenstand m.E. geändert hat. Es werden nunmehr größere MEA verbunden mit dem SE an dem Grundstück sowie SNRe gekauft bzw. verkauft. Der Notar ist der Auffassung, dass die Vollmacht genügt.
Für Meinungen wäre ich sehr dankbar.