Hallo, ich bin Berufsanfänger und bearbeite seit diesem Jahr Familiensachen. Ich habe folgende allgemeine Fragen die mir noch bissle unklar sind..
1.) wenn zB Pflegschaften angeordnet werden (zB Aufenthaltsbestimmungspfleger, Umgangspfleger, Pfleger gemäß 1630 Absatz 3 BGB...) in welchen Fällen braucht man da ein Vermögensverzeichnis? Da reicht doch jeweils ein anfangsbericht oder...?
2.) es gibt ja immer jährliche Berichsfristen. ab wann beginnt die immer? Ab Beschluss oder ab Verpflichtung, oder 1. tag nach der Datierung des Anfangsberichts..?
Danke und lg