Im Grundbuch ist eine Grundschuld für eine Mineralölfirma mit Sitz in Hamburg eingetragen. Die Grundschuld soll nun gelöscht werden. Da aufgrund zahlreicher Umwandlungen offenbar nicht klar ist, wer hinsichtlich der zu löschenden Grundschuld tatsächlich Rechtsnachfolger ist, wird die Bewilligung von allen in Betracht kommenden Berechtigten unterschrieben. Alle Rechtsnachfolgen sind in der Bewilligung erläutert und werden durch den beglaubigenden Notar gem. § 21 BNotO bestätigt.
Haltet Ihr die Löschung für möglich? Hat jemand von Euch den gleichen Vorgang vielleicht sogar schon gehabt?