Ich habe hier eine Urkunde gem. §1612a ff. BGB mit dem Zusatz der beschränkten Geschäftsfähigkeit des Verpflichteten aufgesetzt.
Die Abschrift habe ich in Kopie der Betreuung mit der Bitte geschickt, die Zustimmung zu geben.
Muss diese Zustimmung von der Betreuerin wiederum urkundlich erfolgen oder reicht mir ein Schreiben mit der Zustimmung damit die Urkunde rechtskräftig ist?
Urkunde mit Betreutem erstellen
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Da passt was nicht. Wer unter Betreuung steht ist volljährig und kann daher nicht beschränkt geschäftsfähig sein.
Besteht ein Einwilligungsvorbehalt? -
Die Beurkundungssoftware tituliert den Verpflichteten durch die Angabe eines Betreuers als: "beschränkt geschäftsfähig".
Eine Änderung ist aus der Beurkundungssoftware heraus nicht möglich.
Es besteht ein Einwilligungsvorbehalt hinsichtlich aller Vermögensangelegenheiten. -
§182 II BGB dürfte wohl anwendbar sein. Aus Gründen der Rechtssicherheit würde ich persönlich trotzdem die Urkundsform bevorzugen.
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Bin baff und beeindruckt. Im nächsten Leben werde ich Rechtspfleger.
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Ein Rechtspfleger wird aber miserabel bezahlt !
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Ein Rechtspfleger wird aber miserabel bezahlt !
Ich will kein neues Fass aufmachen, aber da ist wohl jemand vom Abitur als Anwärter zum Studium direkt in die Amtsstube gekommen und hat seinen Elfenbeinturm seit dem nie wieder verlassen.
Also wenn ich mir die Gehaltstabellen von A9 - A13 so anschaue und dann noch die Pension dahinter, dann würde ich sagen, gemessen am Rest er Welt, setzen und Mund halten. Ein Ärgernis ist eventuell, dass man heutzutage auf seiner A9 hängen bleibt.In den Sozialämtern bekommen die Sozialleute mit universitären Abschluss weniger als ein Fachhochschul Rechtspfleger, bitte mit bedenken.
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Danke, ARK. Ich wollte auch gerade schreiben, daß ich diesen Stuß langsam nicht mehr lesen kann...
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