Rückgabe der Prozesskostensicherheit

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Fall und bräuchte dringend Infos, wie das ganze Verfahren abläuft:
    Der Kläger ist im Ausland wohnhaft. Im Laufe des Verfahrens ist ein Zwischenurteil erlassen worden, indem dem Kläger auferlegt wurde eine Prozesskostensicherheit zu hinterlegen. Das Verfahren ist mittlerweile beendet. Nun verlangt der Kläger seine Prozesskostensicherheit zurück.
    Muss ich da ebenfalls den Gegner anhören, wie bei § 109 ZPO bzw. § 715 ZPO und dann einen Beschluss mit Fristsetzung erlassen?

    Vielen Dank im Voraus.

    LG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!