Hilfe! Ich bitte um selbige!
Eingetragen sind in Abt. I ein niederländisches Ehepaar zu je 1/2-Anteil.
Beide wohnten bzw. wohnen in den Niederlanden. Ein Kaufvertrag über das Grundstück wird vorgelegt.
Der Mann ist verstorben. Er hat eine fremde Person zum Erben eingesetzt mit TV - wie in Holland so üblich.
Es wird ein europäisches Nachlaßzeugnis eines niederländischen Notars eingereicht.
Dort ist der Alleinerbe des Mannes aufgeführt, Anlage IV. Weiter in Anlage VI ist aufgeführt, dass eine Person
die Befugnis zur Testamentsvollstreckung hat. Unter Punkt 4.23 sind sonstige Befugnisse dieser Person aufgeführt.
Diese Person (TV) tritt nun auf und verkauft den Anteil des Erben am Grundstück.
Für die lebende Ehefrau tritt ein treuhänderischer Verwalter auf. Dieser wurde durch eine Entscheidung des Gerichts
Gelderland bestellt. Übersetzung liegt vor. Dieser verkauft den Anteil der noch lebenden Ehefrau.
Kann der TV hier in Deutschland als solcher auftreten?
Was ist ein treuhänderischer Verwalter? Darf er die Ehefrau in Deutschland vertreten.
So einen Fall hatte hier noch keiner.