Vermögensabschöpfung und Einbeziehung

  • Hallo,

    folgender Fall:

    1. Verfahren wird der Jugendliche verurteilt u.a. mit Einziehung gemäß 73 StGBdes Erlangten in Höhe von 430 EUR.

    Im 2. Verfahren wird das erste einbezogen ohne Einziehung o.ä.

    Ist jetzt die Einziehung im ersten Verfahren hinfällig?

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • "Wird ein früheres Urteil gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG in die nunmehrige Entscheidung einbezogen, so entfallen die in dem einbezogenen Urteil verhängten Rechtsfolgen, als wäre diese Entscheidung nicht ergangen."
    [FONT=&amp]

    BGH Beschluss vom 17. März 2011, Az.: 4 StR 49/11


    Danach also: Ja, Einziehung ist meines Erachtens eine Rechtsfolge und damit hinfällig.[/FONT]

  • Danke, ich legs mal dem Vollstreckungsrichter vor, mal schauen was der sagt

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

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