Hallo,
folgender Fall:
1. Verfahren wird der Jugendliche verurteilt u.a. mit Einziehung gemäß 73 StGBdes Erlangten in Höhe von 430 EUR.
Im 2. Verfahren wird das erste einbezogen ohne Einziehung o.ä.
Ist jetzt die Einziehung im ersten Verfahren hinfällig?