Zusammengelegte Geschäftsverteilung

  • Hallo,
    wir haben eine Verwaltungskraft im ehemaligen gehobenen Dienst ohne Rechtspflegerausbildung. Nun haben wir einen neuen Geschäftsverteilungsplan für Rechtspfleger und die taucht darin plötzlich auch auf. Besteht ein Anspruch auf eine eigene Rechtspflegergeschäftsverteilung? Bei uns wird das mit den Verwaltungsaufgaben begründet, welche auch im Rechtspflegerbereich mit ausgeworfen sind.
    Sind diese „Verwaltungskräfte“ noch bei jemandem einsortiert?

  • Abgesehen davon, dass ich die Fragestellung ausgesprochen arrogant und herablassend formuliert finde, frage ich mich, worin genau das Problem bestehen soll.

    Um das mal direkt zu formulieren: Es gibt dann eben einen GVP für alle Sachbearbeiter des (ehemals) gehobenen Dienstes.

  • Arrogant finde ich die Frage nicht. Wer/was ein Rechtspfleger ist, ist im Gesetz klar definiert. Und nicht jeder Beamte im gehobenen Justizdienst ist automatisch ein Rpfl, § 2 RpflG.

    Ich verstehe die Frage nur nicht, mangels ausreichendem Sachverhalt!
    Ist sie denn jetzt plötzlich für originäre Rpfl-Tätigkeiten zuständig, Grundbuch, Nachlass, etc oder ist sie weiterhin nur in der Verwaltung tätig?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Arrogant finde ich die Frage auch nicht.
    Wer zwar im gehobenen Dienst tätig ist, aber keine Rechtspflegerausbildung hat -z.B. weil ein altersbedingter erleichterter Aufstieg erfolgt ist-, kann zwar für Verwaltungstätigkeiten eingesetzt werden, kann aber auf keinen Fall "richtige" Rechtspflegertätigkeiten ausüben.

  • Arrogant finde ich die Frage nicht. Wer/was ein Rechtspfleger ist, ist im Gesetz klar definiert. Und nicht jeder Beamte im gehobenen Justizdienst ist automatisch ein Rpfl, § 2 RpflG.

    Ich verstehe die Frage nur nicht, mangels ausreichendem Sachverhalt!
    Ist sie denn jetzt plötzlich für originäre Rpfl-Tätigkeiten zuständig, Grundbuch, Nachlass, etc oder ist sie weiterhin nur in der Verwaltung tätig?


    Mir ist die Frage und die dahinter stehende Intention auch vollkommen unklar.

  • Auch bei uns gibt es einen GVP für den gesamten gehobenen Dienst.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Und das ist ein Problem weil?

    Bei uns gibt es eine Trennung zwischen Rechtspfleger und SE, unabhängig vom jeweiligen Dienst, aber auch nur, weil die SEs sich untereinander vertreten und Mischdezernate haben.

  • Das sollte nicht arrogant klingen. Gleichwohl sehe ich eine deutliche Trennung der Aufgaben darin, dass diese gehobene Tätigkeit nur in der Verwaltung ausgeübt wird und damit doch sehr speziell ist. Nach dem Rechtspflegergesetz übertragene Aufgaben können nicht wahrgenommen werden. Bisher hatten wir eine saubere Trennung aller Bereiche Richter, Rechtspfleger und den SE. Jetzt gibt das ein verzerrtes Bild. Deshalb meine Frage (diese "Sonderbeamten" sind hier selten), ob bei anderen Behörden (wo gleichfalls ein Aufstieg ohne Prüfung erfolgt ist), eine Zuordnung zu den örtlichen Rechtspflegern vorgenommen wurde und ein gemeinsamer Geschäftsverteilungsplan existiert.

  • Das sollte nicht arrogant klingen. Gleichwohl sehe ich eine deutliche Trennung der Aufgaben darin, dass diese gehobene Tätigkeit nur in der Verwaltung ausgeübt wird und damit doch sehr speziell ist. Nach dem Rechtspflegergesetz übertragene Aufgaben können nicht wahrgenommen werden. Bisher hatten wir eine saubere Trennung aller Bereiche Richter, Rechtspfleger und den SE. Jetzt gibt das ein verzerrtes Bild. Deshalb meine Frage (diese "Sonderbeamten" sind hier selten), ob bei anderen Behörden (wo gleichfalls ein Aufstieg ohne Prüfung erfolgt ist), eine Zuordnung zu den örtlichen Rechtspflegern vorgenommen wurde und ein gemeinsamer Geschäftsverteilungsplan existiert.

    Damit ist noch immer nicht erklärt, ob nun Rpfl-Tätigkeiten ausgeübt werden (sollen) oder nicht.

    Unabhängig davon ist mir der Aufbau eines GVP sowas von Schnuppe. Von mir aus kann auch der Putzdienst aufgeführt werden. Es wird nur unübersichtlich. Aber auch da gilt, dass es mir eigentlich egal ist. Wie oft guckt man denn da rein??

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das sollte nicht arrogant klingen. Gleichwohl sehe ich eine deutliche Trennung der Aufgaben darin, dass diese gehobene Tätigkeit nur in der Verwaltung ausgeübt wird und damit doch sehr speziell ist. Nach dem Rechtspflegergesetz übertragene Aufgaben können nicht wahrgenommen werden. Bisher hatten wir eine saubere Trennung aller Bereiche Richter, Rechtspfleger und den SE. .....


    Und an anderen Gerichten gibt es seit jeher nur je einen Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen und bzw. nichtrichterlichen Dienst.

    So wirklich verstehe ich dein Problem (noch?) nicht. :gruebel:

  • Das sollte nicht arrogant klingen. Gleichwohl sehe ich eine deutliche Trennung der Aufgaben darin, dass diese gehobene Tätigkeit nur in der Verwaltung ausgeübt wird und damit doch sehr speziell ist. Nach dem Rechtspflegergesetz übertragene Aufgaben können nicht wahrgenommen werden. Bisher hatten wir eine saubere Trennung aller Bereiche Richter, Rechtspfleger und den SE. Jetzt gibt das ein verzerrtes Bild. Deshalb meine Frage (diese "Sonderbeamten" sind hier selten), ob bei anderen Behörden (wo gleichfalls ein Aufstieg ohne Prüfung erfolgt ist), eine Zuordnung zu den örtlichen Rechtspflegern vorgenommen wurde und ein gemeinsamer Geschäftsverteilungsplan existiert.

    Finde die Frage nicht arrogant, aber verstehe sie nicht. Die Aufgaben ergeben sich doch dann aus dem Plan, so dass man sehen kann, dass keine Rpfl.Aufgaben wahrgenommen werden.
    Die Aufgaben, die diese Person übernimmt, haben ja bestimmt vorher Rpfl. ausgeübt, so dass ich es verwirrend und unübersichtlich fände, wenn sie plötzlich nicht mehr auftauchen, es aber einen weiteren Geschäftsverteilungsplan für nur eine Person gibt.

    Falls es Dir hilft: Hier waren damals Assessoren, die z. B. in der RAST eingesetzt waren, im Rpfl.Plan mit aufgeführt.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • ...

    Die Aufgaben, die diese Person übernimmt, haben ja bestimmt vorher Rpfl. ausgeübt, so dass ich es verwirrend und unübersichtlich fände, wenn sie plötzlich nicht mehr auftauchen, es aber einen weiteren Geschäftsverteilungsplan für nur eine Person gibt.

    ...

    Eben! Wo soll man mit dieser Verwaltungskraft denn sonst hin? Irgendwo muss sie doch auftauchen. Wir sprechen landläufig vom Geschäftsverteilungsplan der Rechtspfleger, gemeint ist aber der Geschäftsverteilungsplan des gehobenen Dienstes.

    Sieh es so:
    Der gehobene Dienst ist das Vereinigte Königreich, die Rechtspfleger sind Großbritannien, die besagte Verwaltungskraft ist Nordirland.

  • Ich sehe das Problem auch nicht und den arroganten "Touch" in der Verwendung von "die".
    "Die steht im Stall und "der" steht daneben...

    Gruß nanga

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