was mindestens bei gemarkungsübergeifenden Eintragungen (regelmäßig diese riesigen Grundschulden) eine Regelung nicht entbehrlich macht.
Und dann kann doch gleich alles geregelt werden...
Wo gibt's denn bitte "regelmäßig diese riesigen Grundschulden", natürlich gemarkungsübergreifend? Das Problem schein mir wirklich eher regional beschränkt zu sein.