Gütergemeinschaft luxemburgischen Rechts

  • Eheleute sind in Abt. I eingetragen in Gütergemeinschaft luxemburgischen Rechts. Der Ehemann verstirbt, ausweislich des vorgelegten Europäischen Nachlasszeugnisses ist die Ehefrau Alleinerbin.
    Bestehen Bedenken, die Ehefrau entsprechend als Alleinerbin einzutragen?

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