Nachfolgeklausel gem. § 727 ZPO

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier einen -meiner Meinung nach- etwas kniffeligen Fall und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
    Zunächst wurde gegen den erlassenen VB Einspruch eingelegt. Das zentrale Mahngericht Hagen gab den Fall also an unser Gericht ab.
    Der Einspruch wurde aber als unzulässig verworfen, da verspätet (im Jahr 2015).
    Nunmehr wurde die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel beantragt (Gläubiger S-Bank hat den Anspruch an ein ausländisches Inkassounternehmen abgetreten). Zunächst beim zentralen Mahngericht, das sich dann aber für unzuständig erklärt und die Sache an uns verwiesen hat.
    Der Schuldner hat zwar etwas dagegen eingewendet, ich würde die Klausel aber jetzt erteilen.

    Mein Problem ist das folgende: Eigentlich müsste ich die Erteilung der Klausel doch auf der Originalentscheidung vermerken, oder? Ich hab aber in dem Sinne keine Originalentscheidung, sondern nur einen "Aktenausdruck" des VB und ein Urteil, in dem der Einspruch als unzulässig verworfen wird.

    Für Anregungen oder Lösungen bin ich dankbar.

    Viele Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!