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Meine Schuldnerin A hat offenbar für ihren Enkel eine Vormundschaft übernommen, da die Kindsmutter/Tochter von A noch minderjährig ist. Diese bezieht aber auch eigenes Einkommen durch Elterngeld.
Kann A bei einer Pfändung verlangen, daß der Enkel als unterhaltsberichtigte Person berücksichtigt wird?