Hinterlegung in Strafsache

  • Vorliegend möchte ein Prozessbevollmächtigter eine Sicherheitsleistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss in einem Strafverfahren hinterlegen. Mir ist nicht bekannt, dass so etwas geht oder irre ich mich?
    Im Kostenfestsetzungsbeschluss steht nichts von einer Abwendungsbefugnis. Das Urteil selbst wurde mir nicht eingereicht.
    Kenne mich auch nicht sonderlich gut im Strafverfahren aus.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!