Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mir steht eine Teilungsversteigerung bevor.
In III/1 besteht eine Eigentümergrundschuld zzgl. Zinsen und einmaliger Nebenleistung.
Die Grundschuld bleibt bestehen, die Zinsen kommen nicht in den bar zu zahlenden Teil, soweit ist alles klar.
Was aber passiert mit der einmaligen Nebenleistung?
Diese Frage wurde in ähnlicher Form bereits vor ein paar Jahren gestellt, blieb jedoch unbeantwortet...
Vielen Dank im Voraus!
Gruß, Vollstrecki