Hallo!
Bei folgendem Fall erhoffe ich mir Hilfe:
Urteil bzgl. 2 Verurteilter ist von November, im Dezember wurde bzgl. 1 Verurteilten das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Einziehung des Wertes des Erlangten wurde angeordnet. Den Betrag haben beide VU gesamtschuldnerisch erlangt. Hinsichtlich des Betrages bestehen Geschädigte.
Wie ist das jetzt mit der Insolvenzanmeldung? Dass ich die entstandenen Gerichtskosten für das Strafverfahren anmelden muss, ist ja eigentlich klar. Wie verhält es sich mit der Vermögensabschöpfung? Inwiefern spielen die vorhandenen Geschädigten eine Rolle?
Das Urteil wurde bisher nicht eingeleitet.
Vielen lieben Dank im Voraus!