Mir liegt ein ES- Antrag vor, bei dem ich nicht so recht weiterkomme:
gesetzl. Erbrecht: Erblasser( E) ist ledig und hat zwei Kinder ( A und B).
Es gibt einen Erbverzichtsvertrag, in dem A als vollmachtloser Vertreter für B und E aufgetreten sind. E hat dem Erbverzicht zugestimmt.
B hat später eine Genehmigungserklärung abgegeben.
A hat Alleinerbschein beantragt.
Nach MüKo RN 3 zu §2347 BGB muss die Genehmigung des Verzichtenden dem Erblasser bis zu seinem Tod zugegangen sein, §130 I S.1 BGB.
Mir wurde eine begl. Abl. des Erbverzichtsvertrages und der Genehmigung des Verzichtenden vom verwahrenden Notariat übersandt. Die Genehmigung enthält keinen Zustellungsnachweis und der Vertrag keine Doppelvollmacht für den Notar. Handakten gibt es nach dem Tod des Notars nicht mehr.
Wie kann der Zugang gemäß §130 BGB nachgewiesen werden?
Vielen Dank für die Hilfe!