23.10.17 Anordnung der Zwangsversteigerung gegen UG
24.10.17 Handelsregistereintragung: Insolvenz mangels Masse eingestellt, Gesellschaft aufgelöst
27.10.17 Zustellung des Anordnungsbeschlusses an GF
Ich gehe davon aus, dass die Zustellung gem. § 15 II Nr. 2 HGB wirksam ist.
Der 1. Termin wurde im November 2018 aufgehoben, da die Auflösung der UG bekannt wurde und die Zustellung
an die UG, vertreten durch den GF (der ja nicht mehr vertretungsberechtigt ist) erfolgte.
2. Termin wurde auf März 2019 bestimmt, die Zustellung erfolgte an den Gesellschafter der UG gem. § 35 GmbHG.
Kann ich bei Geboten den Zuschlag erteilen?
Die UG kann ja nicht vertreten werden, der Gesellschafter ist ja nur zur Entgegennahme der Zustellungen befugt.
Er hat es aber in der Hand einen Liquidator zu bestellen, der dann die Gesellschaft vertreten kann.
M. E. dürfte ein Zuschlag möglich sein.
Wenn ein Eigentümer nach Zustellung der Anordnung (notfalls öffentlich) nicht mehr zu ermitteln ist,
kann ein Zustellungsvertreter bestellt werden, der ja auch nur passiv legitimiert ist.