Wir haben Klage eingereicht und u. a. beantragt, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichtes gelegt wird, einen Betrag von xxx Euro jedoch nicht unterschreiten soll, nebst Zinsen zu zahlen.
Jetzt erhalten wir das VU, in welchem der Antrag wortwörtlich übernommen wurde. M.E. fehlt es hier an einem vollstreckungsfähigen Inhalt.
Kann ich hier einen Antrag nach 319 ZPO stellen? Sollte dies nicht möglich sein, wäre ich für Anregungen zur weiteren Vorgehensweise dankbar.