Hallo stehe leider ziemlich auf dem Schlauch..
Sachverhalt:
Gläubigerin pfändet gegen Schuldner X wegen Unterhalt. Gepfändet wird Arbeitseinkommen und Kontoguthaben. Der notwendige Unterhalt wurde auf 931,00 EUR festgesetzt.
Der Schuldner kommt nun mit dem Antrag wegen dem Verbot der Doppelpfändung. Er unterhält bereits ein P-Konto
Ich bin mir nun nicht sicher, ob es sich hierbei um eine unzulässige Doppelpfändung handelt (Gläubigerpartei sagt nein). Dem Schuldner wird entsprechend nur dieser Betrag ausbezahlt und auf das Konto überwiesen. Der Schuldner erhält daneben auf das Konto noch Beiträge der Unfallkasse von ca. 400,00 EUR. Dieser Betrag ist nicht durch die Gläubigerin gepfändet.
ich frage mich nun, ob es a) tatsächlich eine unzulässige Doppelpfändung ist und b) wie würde denn ein Beschluss in diesem Fall lauten?
Die Zahlung durch die Unfallkasse verursacht ja regelmäßig die Überschreitung der 931,00 EUR, die ja ebenfalls für das Konto gelten.
Danke vorab!