Beschwerde gegen Zurückweisung Kosten Nebenkläger

  • Hallo zusammen,

    ich stehe gerade total auf der Leitung. Ich (Rechtspflegerin beim LG) habe den Antrag eines Nebenklägervertreters au Festsetzung von Kosten zurückgewiesen, weil dieser ausschließlich an Terminen teilgenommen hat, die unter eine Stunde gedauert haben (es gab eine weiter Nebenklägervertreterin). Die sofortige Beschwerde geht doch zum OLG, oder? Ohne vorherige Entscheidung des LG?

    Bitte um Hilfe - vielen Dank im Voraus

  • Ich komme mit der Sachverhaltsdarstellung nicht zurecht und kann wohl deshalb nur raten, was mit dem Verweis auf die Sitzungsdauer gemeint sein könnte.

    Ist für die Frage der Abhilfe aber vielleicht auch nicht so wichtig. Wenn es sich um einen Beschluss nach § 464b StPO i.V.m. §§ 103ff ZPO gehandelt hat, ist dagegen die sofortige Beschwerde gegeben, wenn der Beschwerdewert von 200 € erreicht wird. In diesem Fall ist nach h.M. § 311 Abs. 2, 3 StPO anzuwenden, so dass kein Abhilferecht besteht. Vorzulegen wäre in diesem Fall an das OLG. Wenn der Beschwerdewert von 200 nicht erreicht wird, gilt § 11 Abs. 2 RpflG.
    Sofern die Zurückweisung eine solche nach § 55 RVG gewesen sein sollte, besteht gem. §§ 56 Abs. 2S. 1, 33 Abs. 4 RG ein Abhilferecht. Für die Entscheidungen nach § 11 RpflG und § 56 RVG wäre das LG zuständig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!