Folgender Fall liegt mir vor:
Es wurde ein Grundstück an einen Erwerber aufgelassen,der sich vor dem Notar mit einem albanischen Reisepass ausgewiesen hat.
Zum Familienstand des Erwerbers wurde keine Aussagegetroffen.
Die Grundbucheintragung zugunsten des Erwerbers alsAlleineigentümer wurde vollzogen.
1 Jahr nach Eigentumsumschreibung wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des eingetragenen Eigentümers eröffnet. Insolvenzvermerk ist im GB eingetragen.
Danach erschienen sowohl der Eigentümer als auch dessen Ehefrau beim Notar und bewilligten und beantragten in einer Urkunde die Durchführung der Grundbuchberichtigung dahingehend, dass die Ehefrau im Grundbuchmit eingetragen wird.
In der Urkunde wurde erklärt, dass beide albanische Staatsbürger sind, vor einigen Jahren in Albanien geheiratet haben, im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft nach albanischen Recht leben, keine abweichende Regelung hiervon getroffen wurde und die Grundbucheintragung zugunsten beider Eheleute im Güterstand nach albanischem Recht vorzunehmen ist.
Eine Zustimmung des Insolvenzverwalters wurde nicht vorgelegt. Dieser hat unabhängig von dem notariellen Antrag gegenüber demGrundbuchamt erklärt, dass er nicht zustimmen wird.
Beigefügt war eine Heiratsurkunde der Eheleute, ausgestellt durch eine Behörde in Albanien, in der ein Datum einer Eheschließung angegeben ist.
Der Ort der Eheschließung fehlt.
Die Notarin beantragt den Vollzug der in ihrer Urkunde enthaltenen Anträge.
Meines Erachtens soll aufgrund einer Berichtigungsbewilligung und nicht aufgrund eines Unrichtigkeitsnachweises eine Eintragung erfolgen.
Dem Vollzug steht das Fehlen der Zustimmung des Insolvenzverwaltersentgegen.
Seht ihr dies auch so?
Die Notarin hat außerdem die Eintragung eines Amtswiderspruchs angeregt. Dies scheidet jedoch nach meiner Auffassung aus.