Stiftung Erwerb einer Wohnung

  • Eine Stiftung erwirbt eine WEG-Einheit.

    Di Anerkennungurkundedes des Regierungspräsidenen nebst Urkunde über Errichtung der Stiftung liegen in begl. Abschrift vor.

    In der Anerkennungsurkunde steht auch: Die Stiftung ist damit rechtsfähig.


    Laut Satzung heisst es: Das der Stiftung zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung ihres Stiftungszwecks zugewandte Vermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.
    Zugewandt wurden Geldmittel,keine Immobilien.
    Zur Erhaltung und Stärkung der Leistungskraft kann das Grundstockvermögen umgeschichtet werden.

    Ist ein Erwerb einer WEG-Einheit davon gedeckt ?

  • Offenbar gibt es ja ein Grundstockvermögen, das zur Erhaltung und Stärkung der Leistungskraft umgeschichtet werden kann. Weshalb sollte dann der Erwerb von Wohnungseigentum nicht möglich sein ?

    Gibt es denn nach der Satzung Vertretungsbeschränkungen, so dass der Stiftungsbeirat mitwirken müsste ?

    Wenn die Satzung Vertretungsbeschränkungen vorsieht, entfalten diese gemäß §§ 86, 26 Absatz 1 Satz 3 BGB Außenwirkung, da nach § 26 Absatz 1 Satz 3 BGB der Umfang der Vertretungsmacht durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden kann (s. zum früheren § 26 Absatz 2 Satz 2 BGB den Beschluss des BayObLG vom 19. 8. 1999, 2Z BR 63/99 = DNotZ 2000, 49).

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!