Einwendung des Nacherben gegen Löschung Nacherbenvermerk

  • Mir wurde ein Kaufvertrag vorgelegt, in welchem die befreite Vorerbin ein Grundstück entgeltlich veräußert.
    Dazu habe ich die bekannten Nacherben schriftlich angehört.
    U.a. habe ich den Nacherben geschrieben, dass es sich aus Sicht des GBA um eine entgeltliche Verfügung handelt und keine Bedenken gegen die Löschung des Nacherbenvermerks zeitgleich mit Eintragung der Auflassung bestehen.

    Einer der Nacherben hat sich nun dazu geäußert. Zum einen beanstandet er,dass er zu wenig Informationen zur Zusammensetzung des Kaufpreises hat. Zum Anderen führt er an, dass der Verkauf des Grundbesitzes nicht dem Willen der Erblasserin entspricht.

    Frage 1: Wie geht man nun weiter vor? Ich habe nach wie vor keine Bedenken gegen die Entgeltlichkeit.
    Frage 2: Hättet ihr bei der Anhörung dem Nacherben den Kaufvertrag in Kopie geschickt, damit dieser alle Informationen hat?

  • Danke! Diesen Beitrag habe ich im Forum tatsächlich übersehen. Gut, in meinem Fall könnte ich also Auflassung und die Löschung des Nacherbenvermerks vollziehen und schicke dem Nacherben eine Eintragungsmitteilung samt Hinweis, warum ich diese Entscheidung getroffen habe.

    Aber soll ich den Nacherben noch mehr Informationen liefern? Also den Kaufvertrag in Kopie senden?
    Oder die Stellungnahme des Nacherben z.K. an den Vorerben?

    So ganz werde ich noch nicht schlau...

  • Danke! Diesen Beitrag habe ich im Forum tatsächlich übersehen. Gut, in meinem Fall könnte ich also Auflassung und die Löschung des Nacherbenvermerks vollziehen und schicke dem Nacherben eine Eintragungsmitteilung samt Hinweis, warum ich diese Entscheidung getroffen habe.

    Aber soll ich den Nacherben noch mehr Informationen liefern? Also den Kaufvertrag in Kopie senden?
    Oder die Stellungnahme des Nacherben z.K. an den Vorerben?

    So ganz werde ich noch nicht schlau...

    Also wir sind nicht im ZPO-Verfahren, wo sich die Damen und Herren Anwälte gerne über das Gericht mit Post zuschütten und zur Stellungnahme an den und dann wieder an den. :)

    Letztlich musst du über den Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerkes entscheiden. Es ist - entgegen bei Verfügungen eines TV´s - nicht die Aufgabe des Grundbuchamtes zu entscheiden, ob es jetzt entgeltlich ist oder nicht, dass ist allein Sache der Nacherben. Es gibt einen Thread "Anhörung Nacherben Löschung NEV" (weiß nicht wie das verlinken hier geht :oops:), da findest du etwas zur Thematik.

    PS: Dem Nacherben würde ich auch nicht den Kaufvertrag in Kopie senden, Kopien werden auf Antrag erteilt oder er wendet sich an den Vorerben.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Wenn ein Nacherbe zur Entgeltlichkeit einer Verfügung anzuhören ist, dann ist es selbstverständlich, dass er im Zuge der Anhörung auch eine Kopie des Kaufvertrages erhält, weil er anderenfalls überhaupt nicht in der Lage ist, das betreffende Rechtsgeschäft entsprechend rechtlich zu beurteilen.

    Eine Selbstverständlichkeit.

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