Ich habe ein Umlegungsverfahren. Beteiligt sind insgesamt 7Grundbücher. In einem Grundbuch wurde vor dem Ersuchen die Eintragung einerGrundschuld beantragt. Es erging Zwischenverfügung, die bis heute nicht behobenwurde.
Dann kam das Umlegungsverfahren und danach noch der Antragzur Eintragung einer AV und GS in einem ebenfallsbeteiligten Grundbuch.
Das Umlegungsverfahren ist nicht vollzugsreif, die AV unddie GS schon.
Ich gehe davon aus, dass das Umlegungsverfahren und die AVund GS nicht einer Konkurrenz zueinander stehen. Im Kaufvertrag wurde dasUmlegungsverfahren auch erwähnt und der Käufer darauf hingewiesen, dass dasVerfahren läuft.
Die AV und die GS können eingetragen werden. Ich gehe davon aus, dass ich die Anträge dannauch vor der Umlegung vollziehen kann oder seht ihr das anders?