Herausgabe

  • Hallo :)

    ich habe hier einen Antrag auf Herausgabe des hinterlegten Betrages und bin mir nicht sicher, ob ich herausgeben darf.

    Vorliegend wurde hinterlegt, weil unklar war, wem die Pachtzahlungen zustehen.
    Als Berechtigte sind vier Personen (Brüder) eingetragen. Laut dem einem Bruder, stünden die Pachtzahlungen ihm und den zwei anderen Berechtigten zu, der vierte würde nur zu Unrecht die Zahlungen für sich beanspruchen wollen.

    Das ganze ist rechtlich kompliziert - die Eltern der Berechtigten sind verstorben und haben ein Testament hinterlassen. Die Brüder stehen auf verschiedenen Seiten eines Pachtvertrages und man steigt kaum durch wer wem was zahlen muss.

    Die Unterlagen (Testament, Grundbuchauszug, Pachtvertrag) liegen mir vor.
    Wenn ich jetzt alles ganz kleinschrittig subsumiere würde ich evtl. auch zu dem Ergebnis kommen, dass die Zahlungen den drei Berechtigten zustehen.

    Meine Frage ist: Ist es wirklich meine Aufgabe als Hinterlegungsstelle die Verträge etc. auf ihre materiell rechtliche Wirksamkeit zu prüfen und zu schauen, wer wie Erbe geworden ist etc.? Oder muss ich auf übereinstimmende Herausgabeanträge oder ein rechtskräftiges Urteil bestehen?

    :)


  • Meine Frage ist: Ist es wirklich meine Aufgabe als Hinterlegungsstelle die Verträge etc. auf ihre materiell rechtliche Wirksamkeit zu prüfen und zu schauen, wer wie Erbe geworden ist etc.?

    Kurz und knapp: nein. Du brauchst übereinstimmende Freigabeerklärungen der als mögliche Empfangsberechtigte bezeichneten Personen oder deren (teilweise) Ersetzung durch rechtskräftige Entscheidung.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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