Löschung gesamtes Recht statt Teillöschung

  • Im Grundbuch eingetragen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit am Grundstück Flst. 100.

    Es wurde eingereicht Löschungsbewilligung der Berechtigten für Flst. 100/1. Man ist nicht stutzig geworden. Das Recht wurde gelöscht.

    Jetzt kommt Fortführungsnachweis zur Teilung von Flst. 100 in 100/1 und 100/2, ist aber noch nicht vollzogen, und Anruf der Berechtigten, warum das Recht im gesamten gelöscht wurde.

    Hierbei ist das Problem erst aufgefallen... Jemanden einen Lösungsvorschlag wie das wieder gerade gebogen wird kann? :gruebel:

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Auf Antrag hin an der nächstoffenen Rangstelle neu eintragen, Grundlage ist die alte Bewilligung. Der Berechtigte kann den Antrag stellen aber den Eigentümer würde ich vorher anhören.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Ja (vgl. Schöner/Stöber Rn 288; zur versehentlichen Löschung durch Nichtmitübertragung; bedeutet vorliegend aber keinen Unterschied). Eintragungsgrundlage ist strenggenommen der Unrichtigkeitsnachweis, der sich aus der Löschungsbewilligung ergibt.

  • Auf Antrag hin an der nächstoffenen Rangstelle neu eintragen, Grundlage ist die alte Bewilligung. Der Berechtigte kann den Antrag stellen aber den Eigentümer würde ich vorher anhören.

    Nicht an nächstoffener Rangstelle, sondern im Verhältnis zu den Rechten, die im Zeitpunkt der Löschung bereits eingetragen waren, natürlich an ursprünglicher Rangstelle mit entsprechenden Rangvermerken.

  • Danke für die Antworten... Rangprobleme gibt es glücklicherweise nicht. Die Löschung ist erst vor wenigen Wochen erfolgt und bisher wurden keine neue Rechte eingetragen.

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

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