Guten Morgen,
ich stehe irgendwie auf dem Schlauch. Das Kind ist Alleinerbe nach dem verstorbenen Vater geworden. Die Mutter wurde testamentarisch enterbt und möchte nun den Pflichtteil gegen das Kind geltend machen.
Das hier ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist, ist klar. Aber ist hierfür eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?
Mein Vorgänger hat eine solche angenommen und bittet um eine Vereinbarung wegen des Pflichtteils (Höhe etc.) und wollte diese dann familiengerichtlich genehmigen. Woher entnehme ich den Genehmigungstatbestand?