Versetzung mit Abteilungswunsch

  • Hallo zusammen,

    eine Kollegin hat mir erzählt, dass sie einen Versetzungsantrag an ein anderes Gericht mit Abteilungswunsch gestellt hat. Den Versetzungsantrag quasi an die Bedingung geknüpft, dass sie am neuen Gericht auf einer bestimmten Abteilung arbeiten darf. Angeblich wurde dem Antrag stattgegeben und sie ist nun an ihrem Wunschgericht auf ihrer Wunschabteilung.

    Ist das tatsächlich möglich?

  • Man hat mir immer gesagt, es sei nicht möglich, einen Versetzungsantrag an eine Bedingung (wie hier: Wunschabteilung) zu knüpfen.
    Deshalb bin ich überrascht, dass das tatsächlich möglich sein soll. Hat das sonst hier jemand schonmal gemacht und hatte Erfolg?

  • Unabhängig von dem geäußerten Abteilungswunsch erfolgt die Versetzung stets nur an die betreffende Behörde. Über die Geschäftsverteilung entscheiden dann die dafür zuständigen örtlichen Gremien.

    Auch wenn die "Versetzung in die Wunschabteilung" hier faktisch funktioniert zu haben scheint, könnte die interne Geschäftsverteilung jederzeit wieder geändert werden.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Hat die Kollegin das auch wirklich so formuliert, dass, wenn sie nicht in diese Abteilung kommt, nicht versetzt werden will. Dann wäre es schon erstaunlich, wenn das OLG sich darauf eingelassen hat. Das kann es ja gar nicht beeinflussen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ein Versetzungsantrag ist nach dem Beamtenrecht bedingungsfeindlich. Man kann sich fragen, ob das dazu führt, dass die Bedingung als nicht gestellt oder ob das Gesuch selbst als nicht gestellt gilt. Hier hat man wohl nach der Methode „unbeachtlich“ Ersteres angenommen.

    Wir hatten in anwaltlicher Vertretung einer Behörde den dazu passenden Fall: Der betreffende Beamte war ein Querkopf, der z. B. seine Pfeife am äußeren Fensterbrett ausklopfte, so dass der gerauchte Tabak 20 Meter die historische Schlossfassade herunterrieselte; fachlich aber ein Freak, der an einem Kommentar mitschrieb. Man wollte ihn drum behalten. Aber er wollte weg, jedoch nur, wenn er bei X die Stelle Y bekäme. Der abgebende Personalrat hat dem Abkehrwilligen dringend in einem inoffiziellen Gespräch nahegelegt, die Bedingung fallen zu lassen, weil dadurch den Entscheidungen zumindest der aufnehmenden Behörde vorgegriffen würde. Das war dem Beamten egal mit der Begründung, das wisse er alles, aber wenn sie für ihn entschieden, habe er ja seine Wunschstelle, wenn Sie gegen ihn entschieden, sei ja seine Bedingung nicht eingetreten. Letztendlich konnte er nur umgestimmt werden, indem man ihm erklärte, in der Personalakte sähe das verheerend aus, und sei es, dass man dazu zwischen den Zeilen lesen müsse. Personalakte war sein wunder Punkt, da lenkte er ein.

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

  • Hat die Kollegin das auch wirklich so formuliert, dass, wenn sie nicht in diese Abteilung kommt, nicht versetzt werden will. Dann wäre es schon erstaunlich, wenn das OLG sich darauf eingelassen hat. Das kann es ja gar nicht beeinflussen.


    Indirekt vielleicht schon, wenn die Versetzung unbedingt durchgeführt werden soll? :gruebel:

  • Hat die Kollegin das auch wirklich so formuliert, dass, wenn sie nicht in diese Abteilung kommt, nicht versetzt werden will. Dann wäre es schon erstaunlich, wenn das OLG sich darauf eingelassen hat. Das kann es ja gar nicht beeinflussen.


    Indirekt vielleicht schon, wenn die Versetzung unbedingt durchgeführt werden soll? :gruebel:

    Hoffentlich nicht... :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • In Zeiten der Personalnot dürfte unter der Hand vieles möglich sein. Besser einen neuen Kollegen auf seiner Wunschabteilung, als gar keinen neuen Kollegen ...

  • Selbstverständlich. Es kann aber sein, daß Du, wenn Du Dich an Deinen tatsächlichen Wunsch nur etwas herangearbeitet hast, dort wieder von vorn anfängst. Hängt vom OLG ab.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das wird wohl von OLG zu OLG unterschiedlich gehandhabt.
    Da gibt es die, die das problemlos machen.
    Es gibt auch die, die dich dann (nachdem du vielleicht an dem AG gelandet bist, das in deinem Ranking an Platz 3 war) sehr lange in derWarteschleife halten, da ja schon ein klein wenig deinem Willen entsprochen wurde.
    Und bevor sie dich so richtig glücklich machen, kommt ein nachrangiger Kollege zum Zuge.
    Da solltest du dich erkundigen, wie es konkret bei euch gehalten wird.

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