Hallo zusammen,
mir liegt ein Antrag auf Erlass eines PfÜB vor. Der Gläubiger macht u. a. bisherige Vollstreckungskosten geltend. Dabei handelt es sich um die 20,00 Euro Gerichtskostenvorschuss für diesen PfÜB und die Anwaltskosten für den PfÜB-Antrag von 34,27 Euro.
Ich sehe das so, dass es sich hier nicht um bisherige Vollstreckungskosten handelt, die 20,00 Euro Vorschuss sind noch nicht mal gezahlt.
Liege ich richtig?