Hallo,
ich bin Rpfl bei der StA und habe erst nach einer Pause den Dienst wieder angetreten.
Ich möchte die Einziehungsanordnung vollstrecken und frage mich nun, wann schreiben andere StAs die Verletzten an? Gleich nach Rk des Urteils? Erst, wenn auch der gesamte Betrag vereinnahmt wurde?
Was, wenn die Verletzten nicht so richtig bezeichnet sind? Heute: 'VU entwendet in Gaststätte XY Sachen im Wert von 500 EUR, daher wird Einziehung angeordnet.'